Kosten in reiserechtlichen Verfahren

In reiserechtlichen Verfahren wird die Vergütung regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Dabei sind die anfallenden Kosten grundsätzlich vom Streitwert abhängig. Gerne informieren wir Sie im Einzelfall über die voraussichtlichen Kosten.

  Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung für den Privat- / Vertragsbereich, übernimmt diese regelmäßig die Kosten der Rechtsverfolgung. Die anfallenden Gebühren werden - mit Ausnahme einer etwaigen vereinbarten Selbstbeteiligung - direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgerechnet, so dass Ihnen kein weiterer Aufwand entsteht.

  Erstattung der Kosten durch die Gegenseite

Sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, müssen Sie die Kosten der Rechtsverfolgung zunächst selbst tragen. Oftmals besteht jedoch die Möglichkeit, diese Kosten von der Gegenseite ersetzt zu verlangen. Liegen die Voraussetzungen vor, können die Rechtsanwaltsgebühren direkt mit Ihren Ansprüchen geltend gemacht werden.

  Kurzfristige Prüfung der Erfolgsaussichten

Grundsätzlich empfiehlt sich zunächst eine Einschätzung der Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Vertretung. Sie erhalten kurzfristig und kostengünstig eine rechtliche Einschätzung Ihres reiserechtlichen Problems. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie Ihre Ansprüche weiterverfolgen möchten. Im Falle einer weitergehenden Beauftragung wird die Erstberatungsgebühr selbstverständlich auf die weitere Tätigkeit vollumfänglich angerechnet.

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!


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